Klosterleben in Klausur

Die Klosterregeln waren zeitweilig für Nonnen strenger als für Mönche. Aus den Aufzeichnungen von Askeby geht allerdings hervor, dass man die Regeln dann und wann erleichterte, um sie jedoch später wieder zu verschärfen. Auch damals lagen wohl unterschiedliche Auffassungen von der Rolle der Klöster in der Gesellschaft vor.

Allgemein galt, dass weder die Nonnen noch die Äbtissin das Kloster ohne Genehmigung des Abts in Alvastra verlassen durften. Margareta Haraldsdotter musste eine Genehmigung beantragen, um 1376 wegen wichtiger Verhandlungen nach Norrköping zu reisen. Die Äbtissinnen waren deshalb in den zahlreichen Immobiliengeschäften von Ratgebern abhängig. Aber auch in diesen Geschäften wurden die Regeln gelockert.

Die Äbtissin ähnelt gegen Ende des Mittelalters immer mehr einer Unternehmensleiterin mit dem Recht, Besucher und Gäste zum Essen in ihrem Zimmer zu empfangen.

Kein Mann, außer dem Visitator, dem Abt von Alvastra, der das Kloster kontrollieren sollte, durfte den Klosterbereich betreten, aber auch für ihn waren Gespräche mit Nonnen von Angesicht zu Angesicht verboten. Die Beichte geschah durch eine mit einem Gitter versehene Öffnung, die mit einem Tuch bedeckt war. Allein die Äbtissin durfte mit Personen sprechen, die außerhalb des Klosters wohnten. Dies waren also die Bestimmungen – darüber, wie sie in der Praxis angewandt wurden, ist uns nicht viel bekannt.

Beispiele aus dem Klosterleben – Alvastra.